Dachverband der Geowissenschaften

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Stellungnahme zum Denkmalschutz-Gesetzesentwurf in NRW: DVGeo und PalGes fordern Unterscheidung von "Allerweltsfossilien" und Fossilfunden von wissenschaftlicher Bedeutung

Das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen soll neu gefasst werden, um den geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und den Anforderungen an ein modernes und zukunftsorientiertes Denkmalschutzrecht zur Bewahrung des historisch-kulturellen Erbes gerecht zu werden.

U.a. basierend auf einer ersten Verbändeanhörung in 2020 hat die Landesregierung am 2. März 2021 den von der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vorgelegten Entwurf einer Neufassung für ein nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz gebilligt und beschlossen, zu dem vorgelegten Gesetzentwurf die Vertretungen der beteiligten Fachkreise und Verbände sowie die Kommunalen Spitzenverbände anzuhören.

Der DVGeo und die Paläontologische Gesellschaft (PalGes) haben die Gelegenheit genutzt, in diesem Rahmen eine gemeinsame Stellungnahme abzugeben.

Das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen soll neu gefasst werden, um den geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und den Anforderungen an ein modernes und zukunftsorientiertes Denkmalschutzrecht zur Bewahrung des historisch-kulturellen Erbes gerecht zu werden. U.a. basierend auf einer ersten Verbändeanhörung in 2020 hat die Landesregierung am 2. März 2021 den von der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vorgelegten Entwurf einer Neufassung für ein nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz gebilligt und beschlossen, zu dem vorgelegten Gesetzentwurf die Vertretungen der beteiligten Fachkreise und Verbände sowie die Kommunalen Spitzenverbände anzuhören. Der DVGeo und die Paläontologische Gesellschaft (PalGes) haben die Gelegenheit genutzt, in diesem Rahmen eine gemeinsame Stellungnahme abzugeben.

Die Paläontologische Gesellschaft (PalGes) und der Dachverband der Geowissenschaften (DVGeo) begrüßen die Wertschätzung, die der Gesetzgeber dem paläontologischen Erbe von NRW entgegenbringt. Sie sprechen sich jedoch für eine Unterscheidung von "Allerweltsfossilien" und Fossilfunden von wissenschaftlicher Bedeutung aus. Erstere können zwar gelegentlich von materiellem Wert sein, bedürfen aber keiner besonderen staatlichen Aufmerksamkeit. Letztere sind von großer Bedeutung und sollten möglichst in öffentliche Hand kommen, wobei ein fairer Ausgleich mit den Findern anzustreben ist.

Für die Erarbeitung von Kriterien zur Einstufung paläontologischer Bodendenkmäler und auch für sonstige Beratungen bieten sich die PalGes und der DVGeo als kompetente und fachkundige Partner an.

Der Dachverband und seine Trägergesellschaft befürworten eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Privatsammlern mit den zuständigen Behörden und stellen fest, dass insbesondere bei der Sicherung von Fossilien, die sonst dem Abbau von Bodenschätzen zum Opfer fielen, Bürger:innen wertvolle Arbeit leisten. Dies könnte im Rahmen der Neufassung des Denkmalschutz-Gesetzes aus Sicht der zwei Gesellschaften durch eine Stärkung der Zusammenarbeit von Behörden und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen erleichtert werden.