Eine Woche nach dem Bundestag stimmte der Bundesrat am 5. Juni 2020 abschließend über das Geologiedatengesetz ab, das im Vermittlungsausschuss beider Häuser nachverhandelt werden musste. Die Transparenz der entscheidungserheblichen geologischen Daten wird in der neuen Fassung deutlicher als bisher hervorgehoben da sie von großer Wichtigkeit für die Akzeptanz eines künftigen Standortes zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle ist.
Das Gesetz enthält die Verpflichtung, geologische Daten zu sichern, um sie dauerhaft für geologische Aufgaben des Bundes und der Länder verfügbar zu halten. Dazu regelt der Bundestagsbeschluss die Übermittlung und zeitlich gestaffelte öffentliche Bereitstellung der Daten.
Der Zugang zu geologischen Daten ist eine wichtige Voraussetzung für die nachhaltige Rohstoffversorgung, die Suche nach einem sicheren Endlager für hochradioaktive Abfälle sowie für vielfältige weitere Möglichkeiten zur Nutzung des Untergrunds, heißt es in der Gesetzesbegründung: Auf der Grundlage vorhandener Daten könnten innovative Lösungen und technisches Wissen dafür entwickelt werden.
Das Geologiedatengesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Quelle: Bundesrat Kompakt