Es schafft die Grundlage dafür, dass eine bereits 2009 beschlossene Änderung des Londoner Protokolls ratifiziert werden kann. Diese bezieht sich auf das Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen. Die Änderung lässt künftig den Transport von CO2 zu.
Der Bundesrat unterstütze das Ziel des Gesetzentwurfes, in Deutschland die Ausfuhr von Kohlendioxidströmen auf dem Seeweg zur Beseitigung zu ermöglichen, heißt es in der Unterrichtung. Um in Deutschland das verankerte Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, sei der Export von CO2 zur Speicherung in anderen Staaten „eine wichtige Komponente“, schreibt die Länderkammer. Das Erreichen der Klimaschutzziele sowie Erhalt und Ausbau von natürlichen CO2-Senken seien jedoch unverzichtbar und „prioritär“ umzusetzen. Negative Auswirkungen von Export und Speicherung von CO2 auf die Umwelt und insbesondere das grenzüberschreitende Unesco-Welterbe Wattenmeer und die Meeresnatur müssten so weit wie möglich ausgeschlossene werden, mahnt der Bundesrat. Die Bundesregierung schreibt wiederum in ihrer Gegenäußerung, sie werde die Hinweise des Bundesrates „so weit wie möglich berücksichtigen“.
Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf für das Vertragsgesetz: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1032298
Ein Entwurf zur Änderung des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes liegt bereits vor und wird im Bundestag beraten. Der Gesetzentwurf im Dokuments- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien: https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-kohlendioxid-speicherungsgesetzes/312438
Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1009674
Quelle: hib, 22.01.2025