Das Geologiedatengesetz (GeolDG) wird den Zugang zu geologischen Daten der öffentlichen Hand und privater Dritter sowie die Veröffentlichung solcher Daten regeln. Dies ist entscheidend wichtig für die Suche nach einem Endlager für radioaktive Abfälle nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG), das vorschreibt, dass alle für den Vergleich von potentiellen Endlagerstandorten relevanten Daten öffentlich zugänglich sein müssen
In diesem Jahr kommt es zur ersten Bewährungsprobe des Standortauswahlverfahrens. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) wird im dritten Quartal 2020 den Zwischenbericht zu untersuchungswürdigen Regionen vorstellen. Hierfür wird das neue Geologiedatengesetz (GeolDG) eine wesentliche Rechtsgrundlage sein. Derzeit sieht die Planung des Gesetzgebungsverfahrens eine Verabschiedung im Bundestag im kommenden Mai vor.
Dazu hat der DVGeo an einem öffentlichen Fachgespräch im Deutschen Bundestag am 27.1. im Paul-Löbe-Haus teilgenommen, hier wurde der Gesetzentwurf im Hinblick auf die nötigen Regeln zur Veröffentlichung von geologischen Nachweisdaten, Fachdaten und Bewertungsdaten erörtert. Dabei ergaben sich offene Fragen und weiterer Beratungsbedarf vor allem hinsichtlich der Fristen bis zur Veröffentlichung, sowie der Rechtsgrundlage und der Kriterien, die vor allem bei der Veröffentlichung von Bewertungsdaten gelten sollen.
In einer Sachverständigenanhörung des Wirtschaftsausschuss des Bundestages am 09. März, an der auch ein Vertreter des DVGeo teilnehmen wird, wird die Erörterung fortführt werden.
Weitere information unter: https://kotting-uhl.de/site/fachgespraech-erfuellt-der-entwurf-zum-geoldg-geologiedatengesetz-die-anforderungen-des-standortauswahlgesetzes/