Dachverband der Geowissenschaften

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Experten sehen Nachbesserungsbedarf bei Geothermie-Gesetz

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich am 04.11 im Rahmen einer Expertenanhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung (20/13092, 20/13556) befasst.

Im Großen und Ganzen begrüßten die Expertinnen und Experten den Versuch der Bundesregierung, der Geothermie einen höheren Stellenwert im Rahmen der Energiewende zukommen zu lassen. So führte Frank Schilling, Leiter des Landesforschungszentrums für Geothermie Baden-Württemberg (LFZG) aus, die Unwetter in Spanien und ihre Folgen zeigten, dass Nachhaltigkeit in allen Bereichen nötig sei. Er wünsche sich eine breite Unterstützung des Gesetzes durch den Bundestag - ein breiter Konsens politischer Akteure unterstütze die Kommunikation mit den Menschen vor Ort und gebe ihnen und den Kommunen zusätzliche Sicherheit.

Gregor Dilger vom Bundesverband Geothermie wünscht sich einen weiteren Bürokratieabbau: Bei der Vorbereitung von seismischen Messungen müsse bisher mit erheblichen bürokratischen Aufwand die Zustimmung einzelner Grundstückseigentümer zur Genehmigung etwa der Benutzung von Wegen eingeholt werden. Dem könne mit einer allgemeinen Duldungspflicht „für solche kurzzeitigen und kaum spürbaren Maßnahmen“ abgeholfen werden, so Dilger.

Carlotta Gerlach vom Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und Herbert Pohl von der Deutsche Erdwärme GmbH kritisierten, dass der Ausbau der Wärmenetze und Wärmespeicher noch nicht ausreichend im Entwurf berücksichtigt seien.

Bernd Düsterdiek vom Städte- und Gemeindebund warnte vor der Gefahr einer Konkurrenz mit anderen Wassernutzungen wie Trinkwasser, oder auch in der Industrie, dem Gewerbe und der Landwirtschaft.

Kritik kam von Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit und der Deutschen Umwelthilfe: beide bemängelten, dass mögliche Risiken und Gefahren, wie Belastungen des Grundwassers mit Schadstoffen ignoriert und mögliche Vermeidungsmaßnahmen gezielt aus den relevanten Gesetzestexten gestrichen würden.

Quelle: hib/MIS, 4.11.2024