Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck „Wir werden die Offshore-Speicherung von CO₂ erlauben; Meeresschutzgebiete nehmen wir ausdrücklich davon aus. Mit der Erlaubnis schließen wir zu unseren europäischen Nachbarn wie Norwegen und vielen weiteren Staaten auf. Wir stellen uns so der Verantwortung beim Umgang mit Treibhausgasemissionen, die wir als großes Industrieland in Europa haben.“
Der strategische Fokus für den Einsatz von CCS liegt auf schwer oder nicht vermeidbaren Emissionen. Zur Vermeidung von klimaschädlichen Treibhausgasemissionen in der Stromerzeugung setzt die Bundesregierung weiter auf den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien.
In einem nächsten Schritt wird nun die ausführliche Carbon Management-Strategie finalisiert. Der Gesetzentwurf des KSpG wird jetzt Bundestag und Bundesrat zugeleitet und im parlamentarischen Verfahren beraten.
Update 04.07.24:
Um den Export von Kohlendioxid zu ermöglichen, liegt aktuell ein „Entwurf eines CO2-Export-Ermöglichungsgesetzes“ (20/12084) vor. In dem Vorschlag wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, das London-Protokoll, das den Export von Kohlendioxid und dessen Speicherung unter dem Meeresboden außerhalb Deutschlands erlaubt, zu ratifizieren.
Die Ratifizierung des Protokolls soll mit der von der Bundesregierung geplanten Reform des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes (KSpG) zusammengehen, damit der Einsatz von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsschichten (Carbon Dioxide Capture and Storage, CCS) sowie die Kohlendioxid-Abscheidung und -Nutzung (Carbon Capture and Utilization, CCU) möglich wird.