Dachverband der Geowissenschaften

Willkommen auf der Webseite des Dachverbandes der Geowissenschaften e.V. (DVGeo)

Geowissenschaften und die Debatte um § 52a UrhG im Kontext des Rahmenvertrags zwischen KMK und VG‐Wort

In den letzten Wochen des Jahres 2016 eskalierte eine Auseinandersetzung um den Rahmenvertrag zwischen Kultusministerkonferenz (KMK) und der Verwertungsgemeinschaft Wort (VG WORT), der die Einzelabrechnung von digitalen, lizenzrechtlich geschützten Texten für Forschung und Lehre im Rahmen der Vorgaben des § 52a UrhG beinhaltet. Der daraus resultierende Aufwand für die planmäßig ab dem 01.01.2017 geforderte Einzelabrechnung geht nach einer Studie der Universität Osnabrück vor Allem zu Lasten der Lehrenden und Studierenden. Auch der Dachverband Geowissenschaften (DVGeo) sieht aufgrund der bürokratischen Hürden für Forschungs- und Hochschuleinrichtungen der Bundesrepublik Deutschland die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre in den Geowissenschaften gefährdet. Der von Politik und Gesellschaft geforderte Ausbau der Digitalisierung, die im Bereich der Hochschulen vor Allem für eine Abkehr von Verwaltungsvorgängen und für eine Zuwendung zur Wissensvermittlung und -schaffung steht, wird konterkariert.

Zahlreiche Hochschulen und Hochschulverbände haben daher inzwischen aufgrund dieses Aufwandes erklärt, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten. Kurz vor Weihnachten wurde, bedingt durch zahlreiche Proteste, zwischen der KMK, der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der VG WORT eine Vereinbarung geschlossen, die für Nutzungen nach § 52a UrhG an Hochschulen bis 30. September 2017 nochmals eine Pauschalvergütung vorsieht. Diese Vereinbarung sieht ebenfalls die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe vor, die bis zum 30. September 2017 eine bundesweit einheitliche Lösung für die Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche für Nutzungen nach § 52a UrhG an die VG Wort unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. März 2013 (I ZR 84/11) entwickeln soll, die dann ab 1. Oktober 2017 zur Geltung kommen kann.

Der DVGeo schließt sich der breiten gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Kritik an dem Rahmenvertrag und dem durch die geplante Einzeldokumentation entstehenden bürokratischen Aufwand an und unterstützt eine Neuverhandlung zwischen der VG WORT und der KMK unter Einbeziehung der HRK zur Umsetzung der Vergütung der nicht kommerziellen Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte in Forschung und Lehre.

Derzeit sind an keiner Hochschule oder geowissenschaftlichen Forschungseinrichtung Deutschlands die technischen und infrastrukturellen Voraussetzungen gegeben, um sachgerecht und vom Aufwand her vertretbar die von der VG WORT geforderten Informationen zur Nutzung der Regelung über eine zentrale Eingabemaske einzeln zu erfassen.

Der DVGeo fordert, dass im Falle einer umzusetzenden Einzeldokumentation ein durch den Nutzer einfach zu bedienendes System entwickelt wird, dessen Pflege und Unterhalt kosten- und aufwandsneutral nicht zu Lasten des Personals und der Etats in Lehre und Forschung fällt.